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Garantiebestimmungen

1      ALLGEMEINES UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Voraussetzungen und die Abwicklung von Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen, zwischen der Maximator JET GmbH und ihren Endkunden für von Maximator JET gelieferte Vertragsprodukte.

Ersatzteile, das sind alle Artikel, welche Maximator JET für seine Wasserstrahl-Schneidanlagen und deren Komponenten anbietet.

Verschleißteile sind Ersatzeile mit Stundenangabe und haben bei widmungsgemäßer Verwendung (siehe Bedienungsanleitung) und ordnungsgemäßer Wartung (Jahresservice, Wartungsplan, Logbuch) eine voraussichtliche Lebensdauer.

Sollte ein Verschleißteil bei widmungsgemäßer Verwendung (siehe Bedienungsanleitung) und der ordnungsgemäßen Wartung die voraussichtliche Lebensdauer nicht erreichen, so wird das Verschleißteil von Maximator JET ersetzt. Die Kosten für das Verschleißteil werden bei einer Standzeit von unter 50 % der Lebensdauer nicht und über 50% anteilsmäßig verrechnet.

Die von Maximator JET angegebenen Standzeiten sind Richtwerte und können je nach Betriebszustand variieren. Sollten die angegeben Standzeiten wesentlich von den erreichten Werten abweichen, kann Maximator JET eine Kulanzregelung anbieten und wird eine Fehleranalyse vornehmen.

2      GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE

Die Gewährleistungsverpflichtung von Maximator JET richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ein Garantiefall ist jede technische Fehlfunktion, die auf einen Produktions- oder Materialfehler zurückzuführen ist, der während der Garantiedauer unmittelbar zu einer Funktionsunfähigkeit des betreffenden Teiles führt und für den eine Garantieleistung nach diesen Garantiebestimmungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der betriebsbedingte Verschleiß als solcher ist nicht Gegenstand der Garantie.

Maximator JET gewährt für seine Vertragsprodukte eine Garantie von zwei Jahren (Voraussetzung ist der Jahresservice an Wasserstrahl-Schneidsystem und Hochdruckpumpe) ab formeller Abnahme durch den Endkunden, die durch Unterfertigung des Abnahmeprotokolls zu bestätigen ist. Die Garantie beginnt jedoch spätestens 60 Tage ab Lieferung der Vertragsprodukte an den Endkunden zu laufen.

Bei Abschluss der CARE-Garantie (Wartungs- und Servicevertrag) gemäß Punkt 4. der gegenständlichen Garantiebestimmungen räumt Maximator JET bei Einhaltung der vereinbarten Voraussetzungen eine Garantie von 4 Jahren bzw. 8 Jahren (oder 10.000 bzw. 20.000 Betriebsstunden) auf die Wasserstrahl-Schneidanlage und die Hochdruckpumpe ein.                                                                                                                                                          

3      GARANTIEVORAUSSETZUNGEN

Für Wasserstrahl-Schneidanlagen mit Steuerungen gewährt Maximator JET Garantie wie folgt:

Für das Modell „EcoCut“ räumt Maximator JET dem Kunden bei Einhaltung der in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Wartungsarbeiten durch von Maximator JET zertifiziertes Personal und Durchführung des Jahresservices durch Maximator JET oder einen Maximator JET Vertragspartner eine Garantie für 2.000 Betriebsstunden – sofern diese noch nicht erreicht sind – für die Dauer von maximal 2 Jahren jeweils ab Abnahme durch den Endkunden ein.

Für die Modelle „MasterCut“, „MasterCube“ sowie „MicroCut“ räumt Maximator JET bei Einhaltung der in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Wartungsarbeiten durch von Maximator JET zertifiziertes Personal und Durchführung des Jahresservices durch Maximator JET oder einen Maximator JET Vertragspartner eine Garantie für 3.000 Betriebsstunden – sofern diese noch nicht erreicht sind - für die Dauer von maximal 2 Jahren jeweils ab Abnahme durch den Endkunden ein.

Für die Modelle „PremiumCut“ und „PremiumCut IFC“ räumt Maximator JET bei Einhaltung der in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Wartungsarbeiten durch von Maximator JET zertifiziertes Personal und Durchführung des Jahresservices durch Maximator JET oder einen Maximator JET Vertragspartner eine Garantie für 4.000 Betriebsstunden – sofern diese noch nicht erreicht sind - für die Dauer von maximal 2 Jahren jeweils ab Abnahme durch den Endkunden ein.

Für Hochdruckpumpen (Modelle ECOTRON®, ECOTRON+®, HYTRON®, SERVOTRON®, SERVOTRON+®, HYPERTRON® und VECTRON® der Firma BFT GmbH sowie auf die Hochdruckpumpe STM JET 4200.45) räumt Maximator JET eine Herstellergarantie von 2 Jahren ab Abnahme durch den Endkunden ein, sofern die in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Wartungsarbeiten termingerecht vorgenommen, fachgerecht durch Maximator JET geschultes und zertifiziertes Personal ausgeführt und im Logbuch eingetragen werden. Voraussetzung der Herstellergarantie von 2 Jahren ist ein Jahresservice an der Hochdruckpumpe durch Maximator JET oder einen Maximator JET Vertragspartner.

Ausschließlich Maximator JET Mitarbeiter, von Maximator JET zertifizierte Servicemitarbeiter der Premium Partner, Maximator JET Vertragspartner oder durch Maximator JET geschulte und zertifizierte Mitarbeiter des Endkunden dürfen Verschleißteile an der Wasserstrahl-Schneidanlage und deren Komponenten austauschen ohne den Garantieanspruch zu verlieren.

4      CARE-GARANTIE

Nach Abschluss der CARE-Garantie (Wartungs- und Servicevertrag) für die Wasserstrahl-Schneidanlage und die Hochdruckpumpe räumt Maximator JET bei Einhaltung der Voraussetzungen lt. Wartungs- und Servicevertrag auf ihre Wasserstahl-Schneidanlagen und Hochdruckpumpen je nach Paket eine Garantie von bis zu 4 oder 8 Jahren ein.

 

  • Kontrolle und Tausch aller im Jahresservice enthaltenen Ersatz- und Verschleißteile des gesamten Wasserstrahl-Schneidsystems wie HD-Pumpe, Wasserkreislaufsystem, Sicherheitseinrichtungen, Funktion Abrasivförderung, Funktion Abrasivdosiersystem, Abrasiventschlammung, HD- Leitungen und Verbinder, Pneumatikleitungen samt Verbinder und Magnetventile, Schwerlastlamellen bzw. Auflagegitter sowie Softwarestand, Arbeits- bzw. Technikerstunden, Diäten, Reise- und Materialkosten sowie eventuelle Übernachtungen des Servicetechnikers sind im Paketpreis enthalten.

Die allgemeinen periodischen Wartungsarbeiten an der Hochdruckpumpe laut Betriebsanleitung werden im Rahmen der Schulung ausführlich gezeigt und durch zertifizierte Mitarbeiter des Kunden durchgeführt.

5      ABWICKLUNG VON GARANTIE- UND/ODER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN

Bei Geltendmachung eines Garantie- und/oder Gewährleistungsanspruches durch den Kunden in den ersten 2 Jahren ab Übergabe der Wasserstrahl-Schneidanlage und/oder Hochdruckpumpe (Datum des Übergabeprotokolles) ist der Vertragshändler bzw. Maximator JET verpflichtet, die geltend gemachten Garantieansprüche sorgfältig auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Die Meldung an Maximator JET erfolgt seitens des Kunden mittels „RMA – Rücksendeformular“ welches auf der Website https://www.maximator-jet.de/RMA verfügbar ist. Im Zuge der Überprüfung von Garantieansprüchen ist die Einsicht in das Logbuch und den Betriebsstundennachweis verpflichtend. Der Endkunde hat Maximator JET umgehend von einem gemeldeten Garantiefall zu informieren und das schadhafte Teil mit einer Kopie des Logbuches inklusive des Betriebsstundennachweises auf Kosten von Maximator JET fachgerecht verpackt entweder postalisch, mittels Zustelldienst oder Frachtführer an Maximator JET zu übermitteln. Nach Erhalt des schadhaften Teiles und des Logbuches samt Betriebsstundennachweis wird der Garantiefall von Maximator JET analysiert. Maximator JET wird dem Endkunden bei Berechtigung des Garantie-/Gewährleistungsanspruches schnellstmöglich und frachtfrei das erforderliche Ersatzteil für den selbständigen Einbau zusenden. Sollte das Ersatzteil explizit nicht durch den Kunden ausgetauscht werden können/dürfen, wird ein Servicetechniker entsendet. Die Kosten für die Dienstleistung sind im Garantie-/Gewährleistungsanspruch enthalten.

Von der Garantie und Gewährleistung sind grundsätzlich ausgenommen:

  • Verschleißteile der Wasserstrahl-Schneidanlage: dabei handelt es sich um all jene Komponenten, die dem Druckmedium ausgesetzt und in der Verschleißteil-Stückliste mit einer Stundenangabe (Standzeit) versehen sind;
  • Verschleißteile der Hochdruckpumpe laut Verschleißteil-Stückliste Betriebsanleitung BFT;
  • Schäden aufgrund nicht sachgemäßer Bedienung, Wartung, Reparatur, Instandsetzung der Wasserstrahl-Schneidanlage und/oder Hochdruckpumpe;
  • Montagefehler beim Zusammenbau der Komponenten und Installation der Wasserstrahl-Schneidanlage und/oder Hochdruckpumpe durch den Kunden;
  • Aufwendungen, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und unserer technischen Informationen oder anerkannter technischer Grundsätze zurückzuführen sind;
  • Aufwendungen, die durch nicht von Maximator JET genehmigte technische Änderungen der Wasserstrahl-Schneidanlage und/oder Hochdruckpumpe verursacht wurden;
  • Verschleißteile laut Bedienungsanleitung, die betriebsbedingt regelmäßig ausgetauscht werden müssen sowie sämtliche Einstellarbeiten

Von der Garantie sind ausgenommen: 

  • Steuerungseinheiten der Wasserstrahl-Schneidanlage, welche nicht durch eine permanent an der Steuerung verbauten und funktionsfähigen Klimaanlage gekühlt werden (Standardmäßig bei Modell „EcoCut“ und „MasterCut“ – kann jedoch auf Wunsch durch eine Steuerung mit Klimaanlage ersetzt werden).

Besteht kein Garantie-/Gewährleistungsanspruch, hat Maximator JET dies dem Kunden schriftlich mit einer Begründung mitzuteilen.

Ist der vom Kunden geltend gemachte Garantie-/Gewährleistungsanspruch berechtigt, ist Maximator JET verpflichtet, die erforderlichen Garantiearbeiten im Rahmen eines schriftlichen Auftrages, der vom Kunden zu unterzeichnen ist, durchzuführen.

Maximator JET hat bei Vorliegen der in Punkt 3. bzw. 4. vereinbarten Voraussetzungen für die Garantie die notwendigen Garantiearbeiten für den Kunden kostenlos durchzuführen.

Durch Vertragspartner geleistete Dienstleistungen:

Garantiearbeiten sind (bei sonstigem Verlust der Garantieansprüche) stets kostengünstig und ausschließlich mit direkt bei Maximator JET oder ausgewiesenen Premium-Partnern bezogenen Original-Ersatzteilen auszuführen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.  

6      KOSTEN DIE IM RAHMEN DER GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN

  • Aufwendungen für nicht unter die Garantie oder Gewährleistung fallende Ansprüche;
  • Schadenersatzaufwendungen des Endkunden statt der Garantie oder Gewährleistung;
  • Aufwendungen des Endkunden für Ersatz vergeblicher Aufwendungen;
  • Verlust der Möglichkeit, das Produkt zu benutzen, Arbeitszeit- und Produktionsausfall;
  • Folgeschäden aufgrund mangelhafter Arbeiten an der Wasserstrahl-Schneidanlagen und/oder Hochdruckpumpe sowie Verwendung von nicht von Maximator JET zugelassenen Ersatzteilen, Verschleißteilen und Zubehör.